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Ein Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub.
LAG Niedersachsen, Urteil vom 16.01.2019
Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, handelt in verbotener Eigenmacht.
Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 14.01.2019
Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine Rente wegen Alters ist nicht als ein Grund anzusehen, der die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber nach dem Kündigungsschutzgesetz bedingen kann.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.12.2018
Die Hinterbliebenenversorgung eines hinterbliebenen Ehepartners kann gekürzt werden, wenn zwischen den Ehepartnern ein großer Altersunterschied von über 10 Jahren liegt.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.12.2018
Das Gesetz besagt, dass wenn ein Besitzer einer Sache durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört wird, dieser dann von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen kann.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.11.2018
Das Direktionsrecht des Arbeitgebers erlaubt es ihm, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen, soweit die Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.
Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 14.11.2018
Erben haben einen Anspruch auf die finanzielle Abgeltung nicht genommenen Urlaubs des Erblassers.
EuGH, Urteil vom 06.11.2018
Um ein diskriminierendes Verhalten des Arbeitgebers bei der Entscheidung über die Einstellung eines Mitarbeiters kann es sich auch handeln, wenn der Arbeitgeber danach entscheidet, welcher Konfession der Bewerber angehört.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.10.2018
Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber verpflichtet, den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.10.2018
Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in Angelegenheiten beispielsweise der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer, bei Fragen des Beginns und des Endes der täglichen Arbeitszeit oder vorübergehenden Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit ein Mitbestimmungsrecht.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.10.2018
 

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